Jürgen Meister Kunst

Grundsätzliches zu Auftragsarbeiten

Ich stelle mich immer wieder gerne der Herausforderung, mit meiner individuellen, künstlerischen Sicht auf die Welt, Aufträge zu realisieren. Seien es inhaltliche oder formale Kriterien, die in die künstlerische Gestaltung einfließen sollen, Menschen, Unternehmen oder Aufgaben die symbolhaft portraitiert werden oder repräsentative Arbeiten für vorbestimmte Standorte entworfen werden sollen: jede Aufgabenstellung wird mit Hingabe, Eigensinn und dem Auftrag Respekt zollend erledigt.

 

Ich möchte den Auftraggeber gern persönlich treffen und kennenlernen, bevor ich beginne, ein Konzept zu erarbeiten.

 

Wenn Sie wirklich mich und meine Kunst kennenlernen möchten, führt kein Weg daran vorbei, mich in meinem Atelier zu besuchen.

 

Für ein vernünftiges, künstlerisches Konzept sollten Sie mir mindestens vier Wochen Zeit geben. Bei Beauftragung fordert auch die Realisierung eines Kunstwerks als Auftragsarbeit Zeit, besonders, wenn es um Großplastiken geht, für deren Schaffung ich technische Hilfe von Fachfirmen in Anspruch nehmen muss.

 

Bei umfangreichen Projekten erwarte ich ein Entwurfshonorar, unabhängig davon, ob es zu einem Auftrag kommt. Über die Höhe des Entwurfshonorars muss im Vorfeld Einigkeit erzielt werden. Das Honorar unterstreicht die Ernsthaftigkeit des Auftrags und Respekt vor meiner künstlerischen Leistung, mit der ich eine Auftragsarbeit angehe. Das Entwurfshonorar deckt in der Regel nicht einmal die handwerklichen Herstellungskosten der Entwürfe oder Modelle!

 

Meine Entwürfe erläutere ich grundsätzlich in einem persönlichen Gespräch.

 

Reine Telefon-, Brief- oder E-Mail-Kontakte können das nicht leisten. Entwürfe bleiben uneingeschränkt mein geistiges Eigentum und dürfen ohne meine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung nicht veröffentlicht, realisiert, bearbeitet, verändert oder reproduziert werden!